Bei der Online-Bestellung von Medikamenten geht es ganz grundsätzlich nicht um eine mutwillige und gesetzeswidrige Umgehung der Rezeptpflicht, um Geldverdienen um jeden Preis unter Inkaufnahme einer gesundheitlichen Gefährdung der Kunden. So oder ähnlich wird der Online-Handel mit Medizinprodukten gern mal diffamiert. Bevor wir aber dazu kommen, zu erklären, wie und nach welchen Prüfkriterien die Bestellung funktioniert, soll zunächst etwas allgemeiner über Viagra und dessen Wirkstoff bzw. Wirkweise berichtet werden.
Sildenafil – der Viagra-Wirkstoff
Der Arzneistoff Sildenafil gehört der Gruppe der PDE-5-Hemmer an, die eine gefäßerweiternde (vasodilatierende) Wirkung haben. Der Name Viagra stammt von der US-Firma Pfizer, die das Medikament 1998 zur Behandlung von Erektionsstörungen (erektile Dysfunktion) auf den Markt brachte.
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Die ursprüngliche Intension war die Entwicklung eines Medikaments zur Behandlung von Bluthochdruck und darauf aufbauend gegen Angina Pectoris. Es war wohl eher etwas überraschend für die Forscher, über welche “Nebenwirkungen” sich dann die Probanden “beklagten”. Diese Wirkstoffgruppe umfasst übrigens auch die Medikamente Tadalafil (Cialis), Avanafil (Spedra) und Vardenafil (Levitra).
Wirkweise von Sildenafil
Bei der Erektion wird im Corpus cavernosum vermehrt Stickstoffmonoxid (NO) freigesetzt und in der Folge das Enzym Guanylatzyklase aktiv geschaltet. Dies führt zu einer Muskelentspannung im Corpus cavernosum und begünstigt damit das Einströmen des Blutes, was sozusagen gleichzusetzen ist mit einer Erektion. Der Abbau von Sildenafil erfolgt mithilfe von Leberenzymen und Ausscheidung über die Nieren. Eine fettreiche Ernährung verzögert den Abbau, verringert zugleich aber auch die Wirkung.